Sturmschäden
Entsteht bei einem Sturm an ihrem Gebäude ein Sturmschaden, so ermitteln wie die Höhe des Sturmschadens der an Ihrem Gebäude entstanden ist, und erstellen Ihnen ein Gutachten für die Abrechnung mit ihrer Versicherung.
Die Grundlage für die Ermittlung des Schadens ist der Zustand des Gebäudes unmittelbar vor dem Eintritt des Sturmschadens.
Für die Wiederherstellungsarbeiten legen wir bei einer fiktiven Berechnung ortsübliche Einheitspreise, die am Schadentage gültig waren, zugrunde.
Dabei steht das Sachverständigen Büro Schuchardt Ihnen als Ihr persönlicher Sachverständiger, auch im Sachverständigenverfahren gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung, bei einem Sturmschaden zur Seite.
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