Sachverständigenbüro Schuchardt

Beiratsverfahren in Hamburg

Bei einem Beiratsverfahren bewerten der Gutachter der Versicherung und der Gutachter des Versicherungsnehmers den entstandenen Schaden gemeinsam.

Wenn sich bei einem Schadensfall wie beispielsweise einem Brandschaden oder einem Sturmschaden der Versicherungsnehmer und der Versicherer darauf einigen, den Schadenfall durch einen gemeinsamen Sachverständigen bzw. Gutachter bewerten zu lassen, erfolgt dies im sogenannten Beiratsverfahren.
Im Beiratsverfahren vertritt der Sachverständige gleichzeitig die Interessen der Versicherung und des Versicherungsnehmers mit dem Ziel einer einvernehmlichen Schadensregulierung.

Wenn sich die Versicherung und der Versicherungsnehmer nicht auf einem gemeinsamen Sachverständigen einigen können, gibt es als Versicherungsnehmer zusätzlich die Möglichkeit zum Sachverständigen bzw. Gutachter der Versicherung auch einen eigenen Gutachter für die Schadensbewertung hinzuzuziehen. In diesem Fall sollte die Kostenübernahme für den Sachverständigen vorab durch die Versicherung geklärt werden.
Sind zwei Gutachter bzw. Sachverständige an der Schadensregulierung beteiligt handelt es sich nicht mehr um ein Beiratsverfahren. In diesem Fall wird von einem Sachverständigenverfahren gesprochen.

Wir unterstützen Sie im Schadenfall sowohl in einem Beiratsverfahren als auch als Sachverständige in einem Sachverständigenverfahren.

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